Die Karin und Uwe Hollweg Stiftung wurde 1996 als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von gemeinnützigen und gemeinnützig tätigen Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie sich auf dem Gebiet Kunst, Kultur und Denkmalpflege betätigen.
Die Stiftung unterstützt keine Privatpersonen oder gewerblich tätige Organisationen.
Der Stiftungszweck wird ebenso durch finanzielle Zuwendungen als auch durch die Schaffung und das Unterhalten von Kunstsammlungen und Ausstellungen verwirklicht.
Mit der Förderung von Kunst und Kultur möchten Karin und Uwe Hollweg einen wirksamen Beitrag für die kulturelle Vielfalt leisten.